Widerrufsbelehrung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aufgrund der EU-Verbraucherrechterichtlinie gilt ab 13.06.2014 das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.
Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar.

Auch Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen jetzt dem Widerrufsrecht.

Damit sind auch wir verpflichtet, unsere Kunden über ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten.

Wie bisher müssen Sie nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt.

Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision oder Wertersatz verlangt.

Was bedeutet das für Sie im Detail? Ab sofort erhalten Sie auf Ihre Anfrage von uns per E- Mail, Fax oder Post eine schriftliche Widerrufsbelehrung, dass Sie den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können.

Damit Sie nun nicht zwei Wochen auf Ihren Besichtigungstermin warten müssen oder weitere Informationen über die angefragte Immobilie erhalten, können Sie uns schriftlich mitteilen, dass wir vorzeitig tätig werden sollen und Sie Kenntnis davon haben, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt.

Das neue Widerrufsrecht mag sicherlich im Online-Handel seine Berechtigung haben, im Immobilienmarkt stellt sich allerdings die Frage nach seinem Sinn. Wir bedauern die umständliche Vorgehensweise und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten.