Tipp geben lohnt und zahlt sich aus!
Jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis möchte sein Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus verkaufen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder empfehlen Sie uns weiter. Denn diese Empfehlung lohnt sich garantiert! Für Ihre Empfehlung sind wir bereit, Ihnen eine Tippgeberprovision zu zahlen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Grundstück sowie die Immobilie uns noch nicht bekannt oder noch nicht von einem anderen Immobilienmakler sowie vom Eigentümer selbst auf dem Markt angeboten wird und die Firma IVB Konzept GmbH einen exklusiven Maklerauftrag hierfür erhält. Sobald ein Maklerauftrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und mit der Vermarktung begonnen wird, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Bei einem erfolgreichen Verkaufsabschluss innerhalb der vereinbarten Laufzeit, zahlen wir Ihnen dann eine Tippgeberprovision in Höhe von 10% der erhaltenen Netto Maklercourtage.
Als Beispiel:
- Verkaufspreis einer Eigentumswohnung für 359.000, --
- Maklercourtage von: 4% Netto, dies entspricht eine Provision in Höhe 14.360, --
- Von dieser Provision erhalten Sie eine Tippgeberprovision in Höhe von 1.436, --
Hinweis für Sie als Tippgeber:
Als Tippgeber sollten Sie bestimmte Formalitäten sowie rechtliche Aspekte beachten, welche gesetzlich unter dem folgenden Link https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/ geregelt sind.
Hier die wichtigsten Punkte auf einem Überblick:
- Unerlaubte Werbeanrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschungen (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) sind zu vermeiden
- Die Akquise des Eigentümers darf nicht mit aggressiver Werbung (§ 4 Nr. 1, 3, 5 UWG) sowie durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) erfolgen
- Die persönlichen Daten des Eigentümers dürfen nur mit dessen Einverständnis (§ 28 Abs. 3 BDSG) weitergeleitet werden